Pornografie und Cybergrooming
Kürzlich fand das 2. Experten Panel von Safersurfing in Zusammenarbeit mit der Sigmund Freud Privat Universität und dem Österr. Bundesverband für Psychotherapie statt. Es gab viele interessante, aber auch aufrüttelnde Einblicke zum Thema „Pornografie & Cyber-Grooming – Eine Herausforderung für den Kinder- & Jugendschutz“.
Was ist das eigentlich?
Cyber-Grooming ist der Prozess der "Freundschaft" mit einem jungen Menschen online, "um einen sexuellen Online-Kontakt und/oder ein physisches Treffen mit ihm zu ermöglichen, mit dem Ziel, sexuellen Missbrauch zu begehen.
Cyber-Grooming liegt vor, wenn jemand (oft ein Erwachsener) sich online mit einem Kind anfreundet und eine emotionale Beziehung aufbaut, mit der zukünftigen Absicht des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Ausbeutung oder des Menschenhandels. Die Hauptziele des Cyber Groomings sind: das Vertrauen des Kindes zu gewinnen, intime und persönliche Daten des Kindes zu erhalten (oft sexueller Natur - wie z. B. sexuelle Gespräche, Bilder oder Videos), um damit zu drohen und weiteres unangemessenes Material zu erpressen.
Die Täter nehmen oft gefälschte Identitäten eines Kindes oder Jugendlichen an und nähern sich ihren Opfern auf kinderfreundlichen Websites, so dass die Kinder schutzlos sind und nicht wissen, dass sie zum Zwecke des Cyber-Groomings angesprochen wurden. Die Gespräche beginnen oft mit unauffälligen und allgemeinen Fragen zu Alter, Hobbys, Schule, Familie und gehen über in Fragen zu sexuellen Erfahrungen, wobei die Groomer zu einem Austausch von erotischem Material überreden. Das Kind oder der Jugendliche kann aber auch unwissentlich den Grooming-Prozess in Gang setzen, wenn es sich auf Webseiten oder Foren mit lukrativen Angeboten wie Geld im Austausch für Kontaktdaten oder intime Fotos von sich selbst beteiligt.
Die Anonymität und Zugänglichkeit der digitalen Technologie ermöglicht es Groomern, sich an mehrere Kinder gleichzeitig zu wenden, wodurch sich die Fälle von Cyber-Grooming exponentiell vervielfachen. Eine 2012 in Großbritannien durchgeführte Umfrage ergab, dass 42 Prozent der Kinder (im Alter von 11-16 Jahren) Online-Anhänge per E-Mail von Fremden erhalten haben. In ähnlicher Weise wurde in einer anderen Studie, die 264 Grooming-Fälle umfasste, berichtet, dass: "Verdächtige forderten in 93,4 Prozent der Fälle sexuelle Bilder an, in 24 Prozent der Fälle wurde dem Jugendlichen mit der Verbreitung vorhandener Bilder oder anderem Schaden gedroht; in 30 Prozent der Fälle schickte der Jugendliche tatsächlich sexuelle Bilder; und in 35,5 Prozent der Fälle schickte der Verdächtige dem Opfer sexuelle Bilder von sich selbst oder forderte den Jugendlichen zur Interaktion per Webcam auf" (ICMEC). Im Gegensatz dazu gibt es weltweit nur wenige Fälle von Verurteilungen für das Verbrechen des Cyber-Groomings, da zwei Drittel der Länder der Welt keine spezifischen Gesetze zum Cyber-Grooming von Kindern haben.
Rechtsfreier Raum Internet
Die Experten bestehend aus Therapeuten, Kriminologen sowie Forschern und Dozenten waren sich durch die Bank einig: Im Netz muss angewendet werden, was auch in der Gesellschaft bereits angewandt wird. Nach wie vor sei es Gang und Gebe, dass der Kinder- und Jugendschutz zwar im realen Leben immer groß geschrieben wird, online hingegen seien Kinder vollkommen ungeschützt und hätten uneingeschränkten Zugang zu jeder Art von medialen Inhalten.
Außerdem fehle es häufig den Eltern und Pädagogen an Medienkompetenz, als Kindern und Jugendlichen. Was für beide Seiten zähle, sei jedoch nicht nur ein reines Verständnis der Medien und sozialen Netzwerke, sondern ein kritischer Umgang mit diesen.
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